Seit dem Juni 2010 tritt das neue Widerrufsrecht und die neue Widerrufsbelehrung in Kraft. Onlineshop-Betreiber und auch E-Bay-Händler sollten deshalb Ihre Widerrufsbelehrung je nach Geschäftsmodell schleunigst anpassen. Es droht sonst mit Sicherheit eine Abmahnung.
Man muss die Gestaltungshinweise der amtlichen Widerrufsbelehrung möglichst genau befolgen und die Anmerkungen und Textbausteine richtig zusammensetzen.
Die Online-Shop-Betreiber sollten das amtliche Muster in folgenden Fällen ändern:
- Bei Dienstleistungen – also Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen
- Bei Vertragsschlüssen über das Internet (Fernabsatzverträge), etwa bei Online-Shops und bei Ebay
- Bei Vertragsschlüssen ohne Belehrung in Textform
- Wenn der Verbraucher die Versandkosten übernimmt
- Bei finanzierten Geschäften
- In Fällen der Wertersatzpflicht für bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
- Wenn das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist oder erlischt
Bitte prüfen Sie genau, welche Bestimmungen in Ihrem Fall gelten und ändern Sie diese gegebenfalls. Im Zweifel ist es nie verkehrt sich rechtlich beraten zu lassen. Abmahnungen von Konkurrenten treten sehr häufig auf.
Mehr Informationen erhalten Sie als kostenloses PDF
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Das PDF beinhaltet folgendes:
- Die Shopbetreiber-Checkliste
- Das Widerrufsrecht im Online-Handel
- Häufige Fehler
- Historische Entwicklung
- Hinweis auf das Widerrufsrecht
- Neue gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung
- Widerrufsbelehrung für Waren
- Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
- Hinweise auf das Rückgaberecht
- Neue gesetzliche Musterrückgabebelehrung
- Angepasste Rückgabebelehrung für Online-Shops
- Gleichstellung eBay und Online-Shops
- Unangreifbare Musterbelehrungen
- Wichtige Gesetze




